Ausbildungsordnung

1. Anwesenheitspflicht
Für den Erwerb des Abschlusses ist die regelmäßige, aktive Teilnahme an allen Ausbildungsveranstaltungen erforderlich; sollten ein Teilnehmer, eine Teilnehmerin mehr als zwei einzelne Tage in einem Ausbildungsjahr verhindert sein oder die beiden Tage aufeinanderfolgend sein - also z.B. ein ganzes Wochenende versäumt werden, so sind die versäumten Lehreinheiten in anderen Kursen nachzuholen.
2. Der Abschluss des ersten Abschnittes
Schon während des ersten Abschnittes wird (am Beginn des zweiten Studienjahres) ein Test zur Ermittlung des Grundwissens und des Verständnisses der Existenzanalyse vorgegeben. Über den ersten Abschnitt ist eine mehrstündige, schriftliche Prüfung über die theoretischen Grundlagen der Existenzanalyse (und Logotherapie) abzulegen (Erfolgskriterium: mindestens 85% der Fragen richtig). Danach erhalten die Teilnehmer und Teilnehmerinnen eine Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme am Grundkurs. Die Prüfung kann in zwei Teilen (jeweils am Ende eines Studienjahres) oder am Ende des ersten Abschnittes in einer Gesamtprüfung absolviert werden. Dies wird mit dem jeweiligen Ausbildungskurs festgelegt.
3. Der zweite Abschnitt (klinische Ausbildung)
Nach erfolgreichem Abschluss der Grundausbildung und mindestens 30 Stunden Einzelselbsterfahrung, mindestens 370 Stunden des Praktikums sowie ca. 20 Stunden Praktikumssupervision und Freigabe durch die Lehrtherapeuten und Lehrtherapeutinnen wird von den Ausbildnern und Ausbildnerinnen die Ermächtigung für existenzanalytische Psychotherapie existentieller und motivationaler Probleme unter Supervision erteilt (Status „Psychotherapeut/Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision“, „Supervisionsstadium 1“). Am Ende des zweiten Abschnittes ist eine mehrstündige, schriftliche Prüfung über die klinischen und methodischen Bereiche und die Anwendung anhand von Fallbeispielen (“praktische Prüfung) abzulegen (Erfolgskriterium: mindestens 85% der Fragen und mindestens 75% der Fälle richtig beantwortet).
4. Praktikum
Für die Organisation und Durchführung des Praktikums nach PthG § 6, Abs. 2 ist die GLE in Zusammenarbeit mit Trägern von Praktikumseinrichtungen behilflich. Das Praktikum hat einen klinischen Schwerpunkt (mind. 150 Stunden), bei dem psychiatrische Erfahrungen gemacht werden sollen. Die Praktikumssupervision (30 Stunden) muss fachspezifisch bei den Lehrbefugten der GLE absolviert werden und die gesamte Praktikumszeit abdecken.
5. Der dritte Abschnitt: „therapeutisches Supervisionsstadium“
Die Supervisionen (Verläufe und/oder Abschluss-Supervision) haben bei verschiedenen Lehrsupervisoren und Lehrsupervisorinnen zu erfolgen. Abweichungen sind von dem Kursleiter, der Kursleiterin zu genehmigen.
Die Supervision findet in kleinen Gruppen von 4-7 Personen und in Einzelsitzungen statt. Für die Erlangung des vollen (klinischen) Supervisionsstadiums sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
a) Erfolgreicher Abschluss der klinischen Ausbildung (zweiter Abschnitt)
b) Freigabe durch die Kursleitung
Für den erfolgreichen Abschluss der Supervision sind neben den formalen Kriterien mit mindestens 150 Stunden Einzel- und Gruppensupervisionen mindestens 5 Therapieverläufe mehrfach zu supervidieren (mindestens 5 mal, durchschnittlich 7 mal und einer Abschlusssupervision) und 5 Themensupervisionen durchzuführen.
Die Therapieverläufe sind zu jeder Supervision schriftlich vorzubereiten und zum Abschluss zusammengefasst abzugeben. Die schriftlichen Aufzeichnungen haben eine Zusammenfassung des Therapieverlaufes, der Supervision, der Diagnosen (ICD und DSM in der jeweils aktuellen Fassung), der Psychopathologie und eine kritische Reflexion des Vorgehens zu enthalten.
Themensupervisionen betreffen Setting, therapeutische Beziehung, Gesprächsführung, Beginn/Ende/Abbruch einer Therapie, Therapie im Überblick, kritische Situationen während einer Therapie, Anwendungen von Methoden, Techniken, Diagnostik und Psychopathologie.
Die einzelnen Supervisionen sind im Studienbuch von den Supervisoren und Supervisorinnen attestieren zu lassen. Für den erfolgreichen Abschluss des Supervisionsstadiums werden folgende inhaltliche Kriterien verlangt. Sie werden zum Abschluss der Ausbildung im Ausbildungsteam besprochen und müssen von den Supervisoren und Supervisorinnen bestätigt werden:
- Fähigkeit zum Aufbau und zur Reflexion der therapeutischen Beziehung
- existentielle, klinische und psychopathologische Diagnostik
- Kenntnisse und Erfahrung in diagnosenspezifischer und persönlichkeitsspezifischer Psychotherapie
- Fähigkeit, das therapeutische Geschehen führen und durchtragen zu können
- Erkennen und adäquater Umgang mit eigenen Grenzen und Kompetenzen sowie Überweisungskompetenz.
Das Supervisionsstadium darf 7 Jahre nicht übersteigen. Dies soll gewährleisten, dass die Praxis in einer realistischen Anbindung an die Theorie/Selbsterfahrung absolviert wird. Zugleich soll die Regelung verhindern, dass unter dem Deckmantel "Supervision" Therapie ohne Abschluss der Ausbildung beliebig lange gemacht werden kann.
Ist eine Unterbrechung aus schwerwiegenden Gründen nötig, so sind mit den Ausbildnern und Ausbildnerinnen Auflagen für die Übergangszeit abzuklären.
Bitte beachten Sie:
Die Kandidaten und Kandidatinnen schicken aller spätestens 3 Wochen vor Deadline im BMGF (danach kann der Abschluss nur für den nächsten BMGF Termin bearbeitet werden) das ausgefüllte (und von der Kursleitung eingesehene) Formular im Wordformat mit dem Einverständnis ihrer Kursleitung an die Ausbildungsleitung.
6. Selbsterfahrung (insgesamt mind. 295 Stunden)
Die Selbsterfahrung erfolgt zum einen während der Seminare als existentielle Gruppenselbsterfahrung (ca. 245 Stunden) in der Großgruppe und in Kleingruppen, zum anderen als begleitende Einzelselbsterfahrung (mindestens 50 Stunden). Dafür sind kontinuierliche Einzelgespräche bei einem von der GLE anerkannten Ausbildnern und Ausbildnerinnen zu absolvieren. Sie können anfangs wechselnd bei mehreren Ausbildnern und Ausbildnerinnen geführt werden, was den Vorteil hat, unterschiedliche Gesprächsstile kennen zu lernen. Der Hauptteil der Einzelgespräche ist jedoch bei einem Ausbildner, einer Ausbildnerin zu absolvieren, der/die auch festzustellen hat, wann die Ziele der Einzelselbsterfahrung erreicht sind. Er hat den Abschluss der Einzelgespräche im Studienbuch zu attestieren.
Kriterium für den erfolgreichen Abschluss der Gruppenselbsterfahrung ist die Reflexion und Beschreibung der Persönlichkeitsentwicklung in der Gruppe am Ende der Seminare durch die Person selbst, kommentiert von der Gruppe und den Ausbildnern und Ausbildnerinnen. Dabei soll eine Persönlichkeitsentwicklung und ein flexibler, verständiger Umgang des Kandidaten, der Kandidatin mit sich selbst und mit der Gruppe deutlich werden. Andernfalls kann der Besuch weiterer Selbsterfahrungsgruppen verlangt werden bzw. die Stundenanzahl der Einzelselbsterfahrung erhöht werden.
Für die Einzelselbsterfahrung gilt als Hauptkriterium für den Abschluss ein freier und sorgsamer Umgang mit sich selbst, der in kritischer Selbstdistanz und guter Selbstannahme beruht. Dazu führen insbesondere die Bearbeitung folgender Bereiche:
- Selbstwahrnehmung der Emotionalität, des Verhaltens und der Wirkung
- Bearbeitung der Spannungsfelder, Problembereiche und Verhaltensmuster
- Selbsteinschätzung von Fähigkeiten und Grenzen
- Reflexiver Bezug von Ausbildungsthemen auf das eigene Leben: Grundmotivationen, Wertwahrnehmung, Sinn, Tod, Angst, Depressivität, Hysterie, Grundvariablen therapeutischer Beziehung
- Abschluss der Gespräche durch Rückblick, Erarbeiten durchgängiger Themen, Reflexion der Beziehung zum Ausbildner, zur Ausbildnernin.