Abschlussarbeit

Abschlussarbeit



Für das Diplom ist eine Abschlussarbeit von mindestens 30 Seiten Umfang erforderlich (DIN A4, 1 1/2 zeilig). Das Thema kann frei, aber in Abstimmung mit den Ausbildnern und Ausbildnerinnen gewählt werden, und kann ein theoretisches, praktisches oder gemischtes Thema sein.

Die Arbeit soll folgende Gliederung enthalten: Fragestellung, Problemdarstellung aus existenzanalytischer Primär- und Sekundärliteratur, eigene Behandlung des Themas und kritische Diskussion, kurze Zusammenfassung, Verzeichnis der verwendeten Literatur.

Die Arbeit muss so verfasst sein (z.B. fachgerechte Zitierweise und Literaturverzeichnis), dass sie sich für Publikationszwecke eignet.
Die Arbeit wird von zwei Ausbildnern bzw. Ausbildnerinnen begutachtet. In der Regel ist der Kursleiter, die Kursleiterin einer/eine davon. Angenommene Arbeiten sind der Bibliothek der GLE-I gebunden sowie elektronisch (oder auf CD) einzuschicken. Sie können dort von den Benützern und Benützerinnen der Bibliothek eingesehen und entlehnt werden. Sie werden auch auf der Homepage der GLE veröffentlicht und können von dort frei herunter geladen werden.

Zudem ist das Abstract getrennt an die GLE-I einzuschicken. Es wird in der Zeitschrift EXISTENZANALYSE veröffentlicht. Die GLE hat das Recht, Abschlussarbeiten oder Teile daraus unter dem Namen des Autors, der Autorin (und allenfalls der betreuenden Ausbildnern und Ausbildnerinnen als Coautor und Coautorinnen) zu veröffentlichen.
Mit der Abgabe der Arbeit erklären sich die Ausbildungskandidaten und Ausbildungskandidatinnen mit dieser Vorgangsweise der GLE einverstanden (in begründeten Fällen kann von einer Publikation auf der hp oder Zugänglichkeit in der Bibliothek abgesehen werden. Bei Arbeiten, die nicht zur Entlehnung oder Publikation frei gegeben werden können, ist dies auf dem Deckblatt zu vermerken).

Es besteht auch die Möglichkeit, eine Forschungsabschlussarbeit zu verfassen: Bei dieser Abschlussarbeit untersuchen die AusbildungskandidatInnen ihre eigenen Supervisionsfälle. Hierfür werden den KlientInnen Fragebögen zu mehreren Zeitpunkten (am Beginn der Therapie, nach 25 Stunden, am Ende und 6 Monate nach Therapieende) ausgegeben. Ein Fall wird mit einem kurzen Interview (am Beginn und am Ende) transkribiert und phänomenologisch ausgewertet. Als Abschlussarbeit zählt die Teilnahme an der Studie und die Verschriftlichung des phänomenologischen Teils (die Transkription und die phänomenologische Auswertung eines Falls) sowie ein kurzer Erfahrungsbericht zur Teilnahme an der Studie.
Die Abschlussarbeit geschieht in enger Zusammenarbeit mit dem Forschungsteam. Hierzu gibt es regelmäßige kostenlose Online-Fortbildungen durch das Forschungsteam (siehe www.existenzanalyse.org/service/forschung/).
Ausführlichere Informationen die diesem Projekt finden Sie auf unserer Homepage: www.existenzanalyse.org/service/forschung/login-zur-evaluationsstudie-2/".

Als Alternative besteht die Möglichkeit zu einer Projektarbeit mit Prüfung bei zwei Ausbildnern bzw. Ausbildnerinnen. Das Expos soll 5-10 Seiten lang sein, Fachliteratur mit noch ca. 3 weiteren einschlägigen Werken zum Thema der Projektarbeit, die nicht existenzanalytisch sein müssen, enthalten (die existenzanalytische Pflichtlektüre laut Literaturliste der GLE ist vorausgesetzt). Die Auswahl der Literatur erfolgt in Absprache mit den Ausbildnern bzw. Ausbildnerinnen.

Bitte beachten Sie:
Die Kandidaten bzw. Kandidatinnen schicken aller spätestens 3 Wochen vor Deadline im BMGF (danach kann der Abschluss nur für den nächsten BMGF Termin bearbeitet werden) das ausgefüllte (und von der Kursleitung eingesehene) Formular im Wordformat mit dem Einverständnis ihrer Kursleitung an die Ausbildungsleitung.

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