Ausbildungsordnung

Die Ausbildung erfolgt in fünf Abschnitten (Überblick im Detail s.u.)
1. Einzelgespräche
Mindestens 30 Stunden vor oder ab dem 1. Jahr (Es wird empfohlen, mit der Selbsterfahrung schon vor den Seminaren zu beginnen.)
2. Grundausbildung
1. + 2. Jahr (Wochenenden bzw. in Blockform zumeist als verlängerte Wochenenden): Theorie, Gruppen-Selbsterfahrung und Praxis
3. Anleitung zur Praxis und Lehrsupervision
am Beginn des 3. Jahres (1/2 Jahr)
4. Fall begleitende Supervision
Mindestens 90 Stunden (ab dem 2. Jahr möglich bis zum 3. Jahr), erstreckt sich erfahrungsgemäß über 1-2 Jahre. (Für den Gewerbeschein sind zusätzlich 10 Stunden Einzel-Supervision zu erbringen.)
5. Abschluss der Ausbildung
Abschlussarbeit ab dem 3. Jahr. Am Ende der gesamten Ausbildung wird ein Diplom für existenzanalytisch-logotherapeutische Beratung und Begleitung ausgestellt.
Ausbildungsdauer: 2-3 Jahre
Ausschlussrecht
Sollte sich die Fortführung der Ausbildung für die Teilnehmerin und den Teilnehmer oder für die Gruppe als nicht zielführend oder gar hinderlich erweisen, behält sich das Ausbildungsteam das Recht zum Ausschluss vor. Dies geschieht niemals willkürlich, verlangt Überlegungsprozesse auf Seiten der Ausbildnerinnen und Ausbildner und Rücksprache mit der Teilnehmerin und dem Teilnehmer. Dieses Recht ist als Verpflichtung im Sinne der Gesamtverantwortung zu verstehen.
Kontinuierliche Weiterbildung
Nach Abschluss der Ausbildung besteht für jene, die die Beratung professionell anwenden, die Verpflichtung zu kontinuierlicher Weiterbildung durch Teilnahme an Tagungen, Supervisionsveranstaltungen, Jour fixes und anderen Aktivitäten der GLE und ihren Instituten.
Ausbildungsordnung im Detail
1. Einzelgespräche
Während der gesamten Ausbildung finden laufend Einzelgespräche mit einer Lehrtherapeutin oder einem Lehrtherapeuten statt. Die genaue Anzahl der Gespräche wird mit jeder Ausbildungsteilnehmerin und jedem Ausbildungsteilnehmer individuell festgelegt, um gewährleisten zu können, dass die persönlichen Voraussetzungen für sinnorientierte Beratung und Begleitung gegeben sind. Die Mindestzahl beträgt 30 Stunden. Es wird empfohlen, mit der Selbsterfahrung schon vor den Seminaren zu beginnen. Einzelgespräche dienen der Aufarbeitung der persönlichen Umsetzung der Existenzanalyse und der sich daraus ergebenden Fragen und Probleme (existenzanalytische Selbsterfahrung) sowie der Besprechung von Themen, für die sich für die Gruppensituation nicht gut eignen. Die Selbsterfahrung ist wesentlicher Bestandteil der Ausbildung.
2. Grundausbildung
Die Vermittlung und Erarbeitung der existenzanalytisch-logotherapeutischen Theorie und der anthropologischen Inhalte geschieht auf Basis der Selbsterfahrung. Der Anteil der reinen Selbsterfahrung in der Gruppe beläuft sich auf 120 Stunden. Die selbsterfahrerische Vermittlung der Theorie geschieht insbesondere mit Bezug auf die eigene Motivation in der Lebensgestaltung, die biographische Entwicklung sowie die Verarbeitung persönlicher Lebenskrisen (unter besonderer Berücksichtigung noogener Faktoren) und die personale Kommunikation (Begegnungs- und Beziehungsfähigkeit). Die Ausbildung berücksichtigt die genannten Ebenen in besonderer Weise, wobei sich gruppenspezifische und situative Schwerpunkte ergeben. In der Grundausbildung geht es um die Frage nach dem Wesen des Menschen und der spezifisch menschlichen Fähigkeiten, um die Motivation und die möglichen Ziele für ein gelingendes Leben und um die Auswirkungen und Symptome existentiellen Versagens. Das Ziel der Grundausbildung besteht in der Vermittlung des Menschenbildes und in der ganz persönlichen, reflektierenden Erfahrung der eigenen Existenz und ihrer Möglichkeiten. Die selbsterfahrerische Vorgangsweise vermittelt bereits ein Einüben dieser Fertigkeiten für das eigene Berufsfeld. Die Aufgabe der Teilnehmerinnen und Teilnehmer liegt in einer differenzierten, inneren Stellungnahme zu den Inhalten der Existenzanalyse eine Erfahrung, die der Persönlichkeitsentwicklung förderlich ist.
3. Anleitung zur Praxis und Lehrsupervision
Einführung in Diagnostik und Phänomenologie der Krankheitsbilder und daraus resultierende spezifische Beratung. Beginn der Supervision in Form von Lehrsupervisionen in der Großgruppe.
4. Fallbegleitende Supervision
Die Supervision der Fälle soll spätestens im dritten Ausbildungsjahr beginnen und findet sowohl in Kleingruppen (in der Regel zu fünf Personen, Mindestanteil 90 Stunden) als auch Einzeln statt. In Österreich sind für die Erlangung eines Gewerbescheins mindestens 10 Einzelsupervisionen verpflichtend. In der Supervision sollen die Arbeitsweise und der Beratungsstil reflektiert werden, wobei auch Schwierigkeiten und Probleme aus der Beratungssituation zur Sprache kommen. Die Absolventinnen und Absolventen stellen in der Gruppe vor, wie sie in den einzelnen Beratungssituationen vorgegangen sind und dabei die existenzanalytische Beratung und Logotherapie zur Anwendung gebracht haben. Für den Abschluss des Fallsupervisionsabschnitts ist es erforderlich, dass der reflektierte Einsatz von existenzanalytischer Beratung und Logotherapie deutlich wird. In diesem Ausbildungsabschnitt geht es um die spezielle existenzanalytische Supervison von mindestens fünf Beratungssituationen mit folgender Aufteilung: mindestens zwei allgemeine Beratungsgespräche, eine Krisenintervention, zwei längerfristige Beratungen aus den jeweiligen beruflichen Arbeitsgebieten, die mehrfach zu supervidieren sind. Die Absolventinnen und Absolventen stellen in der Gruppe vor, wie sie in den einzelnen Beratungssituationen vorgegangen sind und dabei die existenzanalytische Beratung und Logotherapie zur Anwendung gebracht haben. Die Supervision dient der Anwendung der erarbeiteten Kenntnisse sowie der Vertiefung des existenziellen Umgangs mit sich selbst, mit dem Gegenüber und der jeweiligen Situation.
5. Abschluss der Ausbildung
Nach Absolvierung folgender Evaluierungsschritte wird ein Diplom in Lebens- und Sozialberatung von der GLE-Ö ausgestellt:
Anwesenheitspflicht: Für den Erwerb eines Zeugnisses ist die regelmäßige, aktive Teilnahme an allen Ausbildungsveranstaltungen erforderlich. Sollte eine Telnehmerin oder ein Teilnehmer zwei aufeinander folgende Tage (oder mehr) in einem Ausbildungsjahr verhindert sein, so sind die versäumten Lehreinheiten in anderen Kursen nachzuholen. (Die Seminarkosten für die versäumte Lehreinheit sind gleich im Stammkurs zu bezahlen, die Nachholung ist dafür kostenlos.)
Schriftliche Prüfungen: Am Ende des ersten Ausbildungsjahres und am Ende des zweiten Jahres ist eine mehrstündige Prüfung über die Theorie abzulegen. Über den erfolgreichen Abschluss der Grundausbildung erhalten Sie auf Wunsch eine Bestätigung. Zum Abschluss des Praxisteils der Beratungskurse gibt es eine weitere Prüfung mit Fallbeispielen, für deren Ablegung ein Teil der Supervision empfehlenswert ist.
Selbsterfahrung: Der Abschluss der Gruppen- und Einzelselbsterfahrung wird mit jeder Person besprochen.
Supervison: Die abgeschlossenen Fälle werden im Studienbuch attestiert. Fortbildungen: Während der Ausbildungszeit ist eine Fortbildung in Form der Teilnahme an mindestens einer Jahrestagung der GLE sowie an Fortbildungsveranstaltungen der GLE-Akademie (mindestens zwei Tage) verpflichtend.
Abschlussarbeit: Die Abschlussarbeit ist eine schriftliche Hausarbeit. Diese kann eine theoretische oder auch praktische Arbeit zu Themen bzw. zur Anwendung der Existenzanalyse und Logotherapie sein und ist von der Kursleitung und einer weiteren Ausbildnerin oder einem Ausbildner zu begutachten und anzuerkennen.
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