Fortbildung (auch Wahlpflichtfach)

Fortbildung ist als selbstverständlicher Bestandteil psychotherapeutischer Berufsausübung zu sehen und definiert sich als eine Interaktion zwischen PsychotherapeutInnen als Lernende, der sich ständig weiterentwickelnden wissenschaftlichen Erkenntnis, dem Berufs- und Praxisumfeld und ganz allgemein den Einflüssen der Gesundheitspolitik.
Fortbildung bedeutet, nach absolvierter Ausbildung und Eintragung in die Psychotherapeutenliste die selbständige Berufsausübung als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut nach bestem Wissen und Gewissen unter besonderer Beachtung der aktuellen Entwicklung der Erkenntnisse der Wissenschaft durch den regelmäßigen Besuch von in- oder auch ausländischen Fortbildungsveranstaltungen zu gewährleisten.
Im Rahmen der wissenschaftlichen und fachgerechten Berufsausübung als Psychotherapeutin oder als Psychotherapeut soll sich Fortbildung an dem orientieren, was in der Fachwelt in breiter Form durch Diskussionen auf Kongressen und Fachtagungen, durch Forschung, Ausbildung und Darstellung in Standardwerken, Fachzeitschriften etc. aufgegriffen worden ist. Der regelmäßige Besuch von Fortbildungsveranstaltungen in der Dauer von mindestens neunzig Stunden im Zeitraum von drei Jahren kann als allgemein akzeptierter Richtwert genannt werden.
Fortbildung kann methodenspezifisch und methodenerweiternd sein sowie besondere Schwerpunkte (u.a. Diagnostik, Fachliteratur, rechtliche Fragen, Psychiatrie) beinhalten.