Häufig gestellte Fragen.
Wo und wann startet der nächste Kurs?
SS 2025: St. Pölten
In welcher Sprache wird unterrichtet?
Vorzugsweise wird in Deutsch unterrichtet. Andersprachige Interessentinnen und Interessenten haben gute Kenntnisse der deutschen Sprache (mindestens B 2 des Europäischen Referenzrahmens) nachzuweisen. Über die Art des Nachweises entscheidet die Lehrgangsleitung.
Wo finden die Seminare statt?
Alle Seminare finden entweder an der Universität Salzburg oder gemäß Ausschreibung und Bedarf in anderen österreichischen Orten statt, vorzugsweise in den GLE-Ö Institutsstädten.
Wie viele Studienplätze stehen jeweils zur Verfügung?
Pro Universitätslehrgang stehen insgesamt 20 Studienplätze zur Verfügung.
Warum sollte ich das Fachspezifikum im Rahmen eines ULG mit der GLE absolvieren?
Mit 120 ECTS-Punkten erwerben Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges in nur 8 Semestern berufsbegleitend den akademischen Grad „Master of Science (Existenzanalyse)“. ULG-Absolventinnen und Absolventen verfügen zusätzlich zur theoretischen und persönlichkeitsbildenden Ausbildung zur Psychotherapeutin und zum Psychotherapeuten über umfassende forschungsrelevante Kenntnisse auf aktuellem wissenschaftlichen Niveau sowie über Forschungskompetenz für Psychotherapie und Beratung.
Eintragung in die PsychotherapeutInnenliste des BMI
Die Eintragung in die Psychotherapeutinnen- und Psychotherapeutenliste des Bundesministeriums für Gesundheit erfolgt mit der methodenspezifischen Zusatzbezeichnung „Existenzanalyse“. Dies erfordert zusätzlich zum ULG die Absolvierung des „praktischen Teils“ der Ausbildung zur Psychotherapeutin und zum Psychotherapeuten bei der GLE-Österreich nach dem geltenden Psychotherapiegesetz.
Welche Ausbildungsteile sind zusätzliche zum ULG für das Fachspezifikum zu absolvieren?
Der „Praktische Teil“ der Ausbildung zur Psychotherapeutin und zum Psychotherapeuten umfasst nach geltendem Psychotherapiegesetz derzeit:
Mind. 50 Stunden Einzelselbsterfahrung ab dem 1. Semester bei Lehrtherapeutinnen und Lehrtherapeuten der GLE-Ö.
600 h eigene psychotherapeutischen Tätigkeit in Ausbildung unter Supervision nach Erhalt des Supervisionsstatus durch die GLE-Ö.
150 h Supervision derselben bei Lehrtherapeutinnn und Lehrtherapeuten der GLE-Ö
Wie oft und in welchem Setting findet die Selbsterfahrung statt?
Im Verlauf des ULG sind insgesamt 50 Einzelselbsterfahrungsstunden und 240 Gruppenselbsterfahrungsstunden zu absolvieren.
Die EZ-SE Stunden werden von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern selbständig bei einem Mitglied des Ausbildungsteams der GLE-Österreich organisiert. Davon sind mindestens 30 Einheiten in den ersten 2 Jahren zu leisten.
Die GR-SE Stunden finden zur Gänze im Rahmen des Masterlehrganges verteilt auf die ersten 7 Semester satt.
Wann sollte spätestens mit der Selbsterfahrung begonnen werden?
Die EZ-SE soll im ersten Semester des Lehrganges einsetzen.
Wann sollte ich das Praktikum absolvieren?
Die fachspezifische und -einschlägige Pflichtpraxis (diese entspricht dem Pflichtpraktikum nach Psychotherapiegesetz) umfasst insgesamt 28 ECTS. Diese setzt sich zusammen aus 550 Stunden Anwesenheit und 150 Stunden vor- und nachbereitende Auseinandersetzung und Reflexion der Erfahrungen.
Mindestens 300 Praxisstunden sollen in den ersten 4 Semestern des ULG (und damit vor Beginn der eigenständigen psychotherapeutischen Tätigkeit in Ausbildung unter Supervision) geleistet werden. Die restlichen Stunden können im 5. und 7. Semester absolviert werden.
Was wird als Praktikum anerkannt?
Die Pflichtpraxis im Rahmen des ULG ist grundsätzlich außerhalb der Universität in einer von der Lehrgangsleitung anerkannten Institution zu absolvieren. Studierende melden dazu Pflichtpraxis und gewählte Institution an die Lehrgangsleitung.
Gesetzlich anerkannte Praktikumseinrichtungen für den optionalen „praktischen Teil“ der Ausbildung (dies gilt für all jene, die zusätzlich eine Eintragung in die Psychotherapeutinnen- und Psychotherapeutenliste des BM f. Gesundheit anstreben), sind jeweils aktuell unter www.einrichtungen.ehealth.gv.at gelistet.
Wie oft und in welchem Setting finden die (Praktikums-)Supervisionen der Pflichtpraxis statt?
Die Supervision der Pflichtpraxis (des Pflichtpraktikums nach Psychotherapiegesetz) umfasst 2 ECTS- Punkte im Modul 5 und Modul 7 des Universitätslehrganges. Sie gliedert sich in 30 Supervisionstunden sowie 20 Stunden vor- und nachbereitende Reflexion und Auseinandersetzung mit den Erfahrungen inklusive Verfassen von Praktikumsberichten. Sie ist fachspezifisch bei Lehrbefugten der GLE-Österreich zu absolvieren, nicht aber beim / bei der Anleitenden oder dem Anleitenden des Praktikums.
Kann das Fachspezifikum bzw. die Beraterausbildung auch ohne Master-Thesis abgeschlossen werden?
Das Psychotherapeutische Fachspezifikum (Existenzanalyse) kann weiterhin auch ohne „Master of Science (Existenzanalyse)“ bei der GLE-Ö absolviert und mit der Eintragung in die Psychotherapeutinnen- und Psychotherapeutenliste des BM f. Gesundheit abgeschlossen werden.
Kann ich das Studium auch ohne Eintragung in die PT-Liste abschließen?
Die erfolgreiche Absolvierung des Universitätslehrganges „Existenzanalyse und Logotherapie“ berechtigt zur Führung des akademischen Grades „Master of Science (Existenzanalyse)“. Der weiterführende praktische Teil zur Eintragung in die Psychotherapeutinnen-und Psychotherapeutenliste des BM f. Gesundheit ist optional, jedoch empfohlen als Teil des Fachspezifikums „Existenzanalyse“.
Kann ich den akademischen Grad „Master of Science" (Continuing Education) ergänzend zum bereits absolvierten Fachspezifikum „Existenzanalyse“ erwerben?
Eine „Nachzertifizierung“ bei bereits absolviertem Fachspezifikum bei der GLE-Ö ist auf der Universität Salzburg mit dem ULG „Existenzanalyse und Logotherapie“ möglich. Dazu muss bei der Leitung des ULG ein Ansuchen auf Anrechnung der Lehrveranstaltungen im Fachspezifikum (insbesondere Theorie, Gruppenselbsterfahrung, Praktikum) auf die Lehrveranstaltungen des ULG gestellt werden. Diese entscheidet über das Ausmaß der Anrechnung und die mögliche Kostenreduktion der Lehrgangsgebühr.
Ist es möglich in der Ausbildung zu pausieren? (Karenzierung, Auslandsaufenthalt,...)
Eine vorübergehende Karenzierung vom ULG ist im Falle einer Babypause, eines dringend erforderlichen Auslandsaufenthaltes, der Pflege naher Angehöriger oder eigener schwerer Erkrankung nach Absprache mit und erteilter Zustimmung durch die Lehrgangsleitung möglich. Ein Gespräch mit der Lehrgangsleitung erfolgt nach schriftlicher Darlegung des Karenzierungswunsches.