Fortbildung bedeutet, nach absolvierter Ausbildung und Eintragung in die Psychotherapeut:innenliste die selbständige Berufsausübung als Psychotherapeut:in nach bestem Wissen und Gewissen unter besonderer Beachtung der aktuellen Entwicklung der Erkenntnisse der Wissenschaft durch den regelmäßigen Besuch von in- oder auch ausländischen Fortbildungsveranstaltungen zu gewährleisten.
Im Rahmen der wissenschaftlichen und fachgerechten Berufsausübung als Psychotherapeut:in soll sich Fortbildung an dem orientieren, was in der Fachwelt in breiter Form durch Diskussionen auf Kongressen und Fachtagungen, durch Forschung, Ausbildung und Darstellung in Standardwerken, Fachzeitschriften etc. aufgegriffen worden ist. Der regelmäßige Besuch von Fortbildungsveranstaltungen in der Dauer von mindestens 90 Stunden im Zeitraum von 3 Jahren kann als allgemein akzeptierter Richtwert genannt werden.
Fortbildung kann methodenspezifisch und methodenerweiternd sein, sowie besondere Schwerpunkte (u.a. Diagnostik, Fachliteratur, rechtliche Fragen, Psychiatrie) beinhalten.