Psychotherapiegesetz 2024

Das neue Psychotherapiegesetz BGBl. I Nr. 49/2024 wurde im Nationalrat beschlossen.
Damit findet eine lange Phase der Unsicherheit, des Verhandelns und vieler Arbeitsstunden von Expert:innen aus den betreffenden Ministerien, dem ÖBVP und der Ausbildungsvereine seinen Abschluss. Wir sind sehr froh, nun in eine neue Zukunft für die Psychotherapie gehen und mit der Umsetzung des Gesetzes starten zu können.

Die Verordnung zum Gesetz für die geregelte Umsetzung wurde ebenfalls veröffentlicht.

Folgende Punkte möchten wir an dieser Stelle nochmals in Erinnerung rufen:

  • Übergangsregelungen: Ab 1.1.2025 sind keine „Quellberufe“ bzw. Eignungsansuchen notwendig. Bis 30.9.2030 ist es möglich, die Psychotherapieausbildung nach der alten Regelung/Übergangsverordnung zu starten bzw. diese bis 30.9.2038 abzuschließen (Universitätsreife – Propädeutikum – Fachspezifikum).
  • Alle, die bereits in Ausbildung stehen, sind nicht von der Novelle betroffen.
  • Die Ausbildung wird aus drei Teilen - einem Bachelorstudium, einem Masterstudium und einem postgradualen Teil - bestehen.
  • Dazu werden 500 Studienplätze für das Studium der Psychotherapie an öffentlichen Universitäten eingerichtet. Zudem wird es die Möglichkeit geben, das Studium an Universitätslehrgängen, Privatuniversitäten und Fachhochschulen zu absolvieren.