Die außerordentliche Mitgliedschaft ist allen Ausbildungsteilnehmer:innen, Freund:innen und Interessierten der Existenzanalyse und Logotherapie offen. Die vielfältige Zusammensetzung des Mitgliederkreises ist ein Kernanliegen der GLE Ö.  

Die ordentlichen Mitglieder haben eine vollständige Ausbildung in Logotherapie und Existenzanalyse in einer von der Gesellschaft anerkannten Ausbildungsstätte abgeschlossen. Sie haben Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht.  

Eine Mitgliedschaft ist für Ausbildungsteilnehmer:innen nicht verpflichtend. Der im Rahmen der Ausbildung jährlich eingehobene Verwaltungsbeitrag ab 2025 in der Höhe von € 89,- entfällt im Falle einer außerordentlichen Mitgliedschaft bei der GLE Ö.  

Was beinhaltet die Mitgliedschaft?

  • Gratisbezug der Fachzeitschrift "Existenzanalyse" in Onlineversion (zweimal jährlich)
  • Ermäßigungen bei den Tagungen und Fortbildungsveranstaltungen der GLE
  • Regelmäßige Informationen über Tätigkeiten des Vereins, aktuelle Fortbildungen, berufspolitische Entwicklungen und andere berufsspezifische Belange
  • Zulassung zur Generalversammlung

Wenn Sie Ausbildungskandidat:in/Student:in in der GLE-Ö sind, gibt es darüber hinaus folgende Features:

  • Unterstützung in strittigen Angelegenheiten durch die Schlichtungsstelle der GLE Ö
  • Unterstützung in strittigen Angelegenheiten durch die Schlichtungsstelle der GLE Ö
  • Benützungsmöglichkeit der Bibliothek (in Wien) mit Fernleihe (Zusendung zum Selbstkostenpreis) und Audiothek
  • E-Mail-Adresse kostenlos verlinkt zur eignen E-Mail-Adresse
  • nach Abschluss bzw. im Supervisions-Stadium kostenlosen Basis-Homepage-Eintrag in die Therapeut:innen-/Berater:innen-Liste
  • nach Abschluss bzw. im Supervisions-Stadium das Benützungsrecht des GLE-Logos für die eigene Visitenkarte

Mitgliedsbeitrag 2023

Mitgliedsbeitrag

  • Jahresbeitrag für außerordentliche Mitgliedschaft € 115,-. 
  • Jahresbeitrag für ordentliche Mitgliedschaft € 172,-.


    Stand Jänner 2025  

Mitglied werden

Beendigung der Mitgliedschaft

Eine Kündigung der Mitgliedschaft kann jederzeit eingebracht werden. Sie muss dem Vorstand durch ein formloses Schreiben erklärt werden und ist mit Ende des Kalenderjahres wirksam.